Auf Zander und Barsch am Kanal

Montag steht der nächste große Ausflug an!
Manuel und ich fahren an das oberpfälzer Teilstück vom Main-Donau-Kanal um dort auf Zander und Barsch zu fischen. Glücklicherweise haben wir einen echten Kanalprofi gefunden, der mit uns sowohl mit Kunstködern als auch mit toten Köderfischen auf Zander fischt. André haben wir über das Anglerboard kennengelernt und freuen uns riesig mit ihm fischen zu gehen!

Unsere Tageskarten haben wir bereits geholt, Köder sind vorhanden, der Montag kann also kommen. Der Vorteil, den das Teilstück der Oberpfalz (Schleuse Hilpoltstein – Schleuse Berching) bietet, liegt auf der Hand. Raubfische, also Zander und Hecht, sind dort bereits ab dem 1.5. frei, nicht wie am mittelfränkschen Teil erst ab 1.6. Das Schonmaß liegt für Hecht und Zander gleichermaßen bei 50cm. In Mittelfranken hat der Hecht 60, der Zander ebenfalls 50. Außerdem sind die Haltungen besser besetzt als die fränkischen – und es werden weniger Karten ausgegeben. Auch der Preis für die Jahreskarte liegt mit 70 Euro deutlich über der Verbandskarte bei uns, sprich es können sich weniger Angler die Karte leisten, und auch die Anfahrt ist weiter. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass das gesamte Teilstück wesentlich interessanter ist, als das unsere.

Ich möchte den Kanal in Mittelfranken nicht gänzlich schlecht machen, aber im südlichen Bereich des Main-Donau-Kanals wurde einfach sehr vieles, wesentlich besser gelöst als im älteren Teil, rings um Nürnberg. Bestes Beispiel dafür sind die Altwasserarme, die den Fischen Brutplätzen und Ruhezonen geben (die bei der starken Strömung, die durch die Schleusen hervorgerufen wird, notwendig sind).

Hier also noch Mal die wichtigsten Fakten für das Angeln am Main-Donau-Kanal in der Oberpfalz:
Tageskartenpreis: 7,50 €
Schonzeiten für Raubfisch: 01.01. – 30.04.
Schonmaße: Hecht & Zander, 50cm. Karpfen 35cm. Schleie 30cm.
Fangbeschränkungen: 1 Raubfisch (Hecht oder Zander) 2 Karpfen, 3 Schleien.
Angeln ist rund um die Uhr erlaubt.
Angeln auf Brücken, Schleusen, Wehranlagen sowie vom Boot und in Seitenarmen ist verboten.
Anfüttern ist im beschränkten Umfang während des Fischens erlaubt.
Schleusenanlagen dürfen nicht betreten werden.

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