Main-Donau-Kanal
Der Main-Donau-Kanal war mein erster Anlaufpunkt wenn es um einen schnellen Ausflug nach der Arbeit ging, oder ich spinnfischen wollte. Mit der Verbandskarte des Fischereiverband Mittelfranken, darf ich den Kanal von Kilometer 33,0 (Oberhalb Schleuse Hausen) bis Kilometer 98,5 (Unterhalb Schleuse Hilpoltstein) befischen. Die interessantesten Spots wie der Nürnberger Hafen sowie die Schleusenbereiche sind allerdings leider für die Fischerei gesperrt. Wie bei allen Gewässern des Verbands ist auch am Kanal das Nachtfischen leider verboten. Seit Mark Dörners Stahl und Beton muss ich ehrlich sagen, dass ich mich der Karpfenangelei am Kanal verschrieben habe. Ich betreibe das zwar bei weitem nicht so intensiv wie Mark, aber für 2012 habe ich mir hohe Ziele gesetzt.
Der Kanal ist ein überaus anspruchsvolles Gewässer, das so ziemlich jeden Angler immer wieder zur Verzweiflung bringt. Nicht nur dass es teilweise äußert schwierig ist, die richtige Stelle zu finden oder überhaupt einen Fisch zum Biss zu verleiten, birgt die Steinschüttung eine unfassbar große Hängergefahr. An spitzen Tagen habe ich dort beim Spinnfischen schon bis zu 7 Montagen verloren.
Aller Widrigkeiten zum Trotz ist der Kanal ein tolles Gewässer, der mich immer wieder überrascht. Ehrlich gesagt muss man bis da hin aber erst eine Menge Lehrgeld zahlen, die Fangerfolge 2010 (ca. 50 Barsche, 1 Hecht, 1 Zander) zeigen zumindest bei mir dass die Tage ohne Fang weniger sind als die Tage an denen ich mit einem Grinsen nach Hause gehe.
Für Gastangler von außerhalb des Regierungsbezirk Mittelfranken habe ich allerdings schlechte Nachrichten. Tageskarten werden nur an die Verbandsmitglieder ausgegeben.
Schonmaße / Schonzeiten:
Bach- / Regenbogenforelle 30cm, Karpfen 35 cm, Schleie 30cm, Hecht 60 cm, Zander 50cm.
Die Schonzeit für Hecht und Zander ist vom 1.1. – 31.05., alle anderen Fischarten obliegen den gesetzlichen Zeiten und Maßen. Die Fangbeschränkung gilt zumindest für die Verbandskarte wochenweise (Mo – So). Im Detail: 2 Karpfen, 3 Schleien, 2 Hechte, 2 Zander, 3 Salmoniden. Das Fischen auf Karpfen und Schleien ist vom vom 16. Oktober bis zum 14. März untersagt. Nachtfischen ist zwischen 24:00 und 05:00 Uhr verboten. Ebenso das Zelten / nächtigen und Anlegen von Feuerstellen ist strengstens untersagt. Fischen mit nicht artgerechtem Futter wie Hunde- / Katzenfutter ist untersagt.
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